Muss man die Abfindung versteuern?
Die Abfindung ist in unserer Zeit alltäglich geworden. Sie ist sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern als sehr sinnvoller Kompromiss akzeptiert, denn sie hilft dabei, sich im Guten voneinander zu trennen. Abfindungen können in ganz unterschiedlichen Situationen gezahlt werden, doch meist dient sie dazu, einen geschlossenes Arbeitsverhältnis einverständlich zu beenden. Wie hoch die Abfindung ist, unterliegt in der Regel den freien Verhandlungen oder aber ist bereits im ursprünglichen Arbeitsvertrag geregelt. Zumeist bewegt sie sich in einer Größenordnung von zwei bis zu drei Monatsgehältern, doch je länger der Vertrag noch gelaufen wäre und je höher das Gehalt ist, desto größer kann sie ausfallen. Sie soll den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, solange von dem Geld zu leben, bis er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Das Problem dabei ist jedoch, dass man dafür nicht die gesamte Abfindung einsetzen kann, die man erhalten hat. Denn wie alle Einnahmen, die aus Arbeit stammen und eine gewisse Höhe haben, unterliegt auch die Abfindung der Steuerpflicht. Dies ist bei ihr jedoch etwas komplizierter, denn auch der Gesetzgeber ist sich bewusst, dass sie dazu dient, um eine Zeit ohne eigenes Einkommen zu überbrücken. Besteuert er die Abfindung zu hoch, schafft er möglicherweise einen solchen Härtefall, dass der Abgefundene sogar in die staatlichen Sozialsysteme flüchten muss. Es gilt daher meist die Fünftelregelung.
Die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung bei der Besteuerung ist die Regel, doch auch es gibt ein altes Sprichwort, welches auch hier Gültigkeit besitzt: Keine Regel ohne Ausnahmen. Es gibt auch andere Besteuerungsmodelle, die allerdings selten sind. Um die Besteuerung der Abfindung nach der Fünfteleregelung zu errechnen, braucht man acht Schritte:
1. Erst einmal muss das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung aufgelistet werden.
2. Die darauf fällige Einkommenssteuer muss berechnet werden.
3. Man errechnet ein Fünftel der Abfindung.
4. Man addiert die Summen aus den Punkten 1 und 3.
5. Nun errechnet man die fällige Einkommenssteuer auf diese Summe.
6. Man zieht die Summe aus Punkt 2 von der aus Punkt 5 ab.
7. Man multipliziert die Summen aus den Punkten 5 und 6.
8. Die zahlende Einkommenssteuer erfolgt durch die Addition der Punkte 2 und 7.
Wenn Sie nicht alles verstanden haben, sorgen Sie sich nicht: Die Auflistung sollte nur zeigen, dass die Berechnung nach der Fünftelregelung (und auch sonst) überaus kompliziert ist. Man sollte sich Hilfe holen. Wer kein Geld seiner Abfindung für einen Steuerberater ausgeben möchte, sollte im Internet nach einem Video zur Abfindungsbesteuerung suchen.
Ein Video zur Abfindungsbesteuerung finden
Im Netz gibt es einige Abfindungsrechner und Hilfestellungen, die aufzeigen, wie man die Steuerpflicht für die Abfindung berechnet. Meist wird nicht nur die Fünftelregelung erklärt, sondern es werden auch auf die sonstigen Punkte Rücksicht genommen. Da der Weg jedoch so kompliziert ist, gibt es oft ein Video zur Abfindungsbesteuerung, in dem ein Experte erklärt, wie es richtig geht und worauf zu achten ist. Diese Kombination aus Text und Expertenerklärung hilft sehr dabei, es wirklich zu verstehen und keine Fehler zu machen.